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Organisatorische Hinweise

Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr.
Die Frühaufsicht beginnt jeden Tag um 07.30 Uhr. Ab Beginn der Frühaufsicht werden die Kinder von einer Lehrperson in ihre Klassenräume gebeten.
Die Buskinder, die schon früher an der Schule eintreffen, dürfen sich vorher zunächst in der Eingangshalle oder auf dem Schulhof aufhalten, um anschließend um 07.30 Uhr mit den anderen Schülerinnen und Schülern in die Klassen zu gehen. Für den Fall, dass es regnet oder sehr kalt ist, warten die Kinder im Foyer der Schule bis die Frühaufsicht sie in die Klassenräume bittet. Hier können alle Kinder in Ruhe den Unterrichtstag beginnen, indem sie alleine oder mit anderen lesen, spielen oder schon mit Freiarbeitsmaterialien arbeiten.


Folgende Stundenzeiten sind festgelegt:
1. Std. 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr
keine Pause
2. Std 8.30 Uhr bis 9.15 Uhr
20 Minuten Pause auf dem Schulhof, dann 10 Minuten Frühstückspause in den Klassen. Wenn es regnet, ertönt die Klingel dreimal, und alle bleiben in den Klassenräumen.
3. Std. 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr
5 Minuten Hofpause
4. Std. 10.35 Uhr bis 11.20 Uhr
10 Minuten Hofpause
5. Std. 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr
keine Pause
6. Std. 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr

Unterrichtsausfall

Bei Unterrichtsausfall oder Veränderungen im Stundenplan werden die Eltern spätestens am Vortag benachrichtigt. Sollten Kinder nicht zu Hause  beaufsichtigt werden können, findet eine Betreuung in der Schule statt. In jedem Fall wird gewährleistet, dass Kinder von der 1. bis zur 4. Stunde betreut werden. 

Unterricht bei extremen Wetterlagen

Bei extremen Wetterlagen, wie Sturm, Blitzeis, extremer Schnee oder Regenfall, entscheiden die Eltern ob Sie ihr Kind in die Schule gehen lassen. Bitte benachrichtigen Sie in diesem Fall das Sekretariat über Ihre Entscheidungen.

Krankmeldungen

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, genügt zunächst ein Anruf in der Schule (Tel. 05483/ 74299) Nutzen Sie bitte auch den Anrufbeantworter. Sie können Ihr Kind auch über Geschwisterkinder oder Klassenkameraden entschuldigen lassen.
Besucht es wieder die Schule, geben Sie ihm bei längeren Fehlzeiten (ab 2 Tagen) bitte eine schriftliche Entschuldigung über die Dauer der Krankheit mit. 
Für die längerfristige Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht ist ein ärztliches Attest erforderlich. Soll eine einmalige Befreiung vom Sportunterricht erfolgen, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.
Bei Randstunden dürfen die Kinder nach Absprache nach Hause gehen, ansonsten schauen sie dem Unterricht zu.

Sollten Sie wegen eines Schulunfalles – auf dem Schulweg, im Sportunterricht, in der Pause, usw. – mit dem Kind einen Arzt aufsuchen, bitten wir um Nachricht, da wir in diesen Fällen eine Unfallmeldung an den Versicherungsträger – Unfallkasse NRW – weiterleiten müssen.
 

Ansteckende Krankheiten

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist die Schule insbesondere bei ansteckenden Krankheiten - auch schon bei einem Verdachtsfall - verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Lehrer und Mitarbeiter zu ergreifen.

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben sollte, darf es die Schule nicht besuchen. Es könnte andere Kinder, Lehrer und Mitarbeiter anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich in der Schule noch Folgeerkrankungen (möglicherweise mit Komplikationen) zuziehen. 

Deshalb bitten wir stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Informieren Sie bitte umgehend die Schule, wenn Ihr Kinder an einer ansteckenden Krankheit leidet, dazu zählen u.a. Masern, Mumps, Windpocken, Scharlach, Röteln, Keuchhusten, Krätze, die Influenza (echte Grippe) und Covid-19. 

Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, so informieren Sie bitte ebenfalls umgehend die Schule. Kinder dürfen erst nach der Behandlung mit einem Präparat auf der Basis von Permethrin, Pyrethrum, Allethrin oder Lindan wieder zur Schule kommen. Schicken Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule, wenn es frei von Läusen und lebenden Nissen ist.

Schulbus

Alle Kinder, die mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen, haben ein Anrecht auf die Beförderung mit dem Schulbus. Die Busfahrkarten werden zu Beginn des Schuljahres ausgegeben. Achten Sie bitte darauf, Ihrem Kind immer nur die gültige Monatskarte mitzugeben, da bei Verlust alle Karten von den Eltern ersetzt werden müssten.

Schulfrühstück

Die Kinder aller Klassen frühstücken im Klassenverband. Achten Sie bitte auf ein gesundes und abwechslungsreiches Schulfrühstück. Süßigkeiten sollten nicht zum Pausenbrot gehören.

Freitags ist Obst- und Gemüsetag

An jedem Freitag findet der Obst- und Gemüsetag in der Grundschule statt. Hierzu bringen in der einen Woche die Mädchen und in der anderen Woche die Jungen einer Klasse klein geschnittenes Obst- und Gemüse in einer zusätzlichen Brotdose mit. In den Klassen werden diese Dosen dann zu einem Buffet aufgestellt, an dem sich die Kinder der Klasse in der Frühstückspause frei bedienen können. So lernen die Kinder "ganz nebenbei" und voneinander, wie lecker Obst- und Gemüse sein kann. Immer häufiger werden Dinge probiert, an die sie sich vorher gar nicht herangetraut haben.

Anschrift

Gem. Grundschule Lienen (GL)
Mit offener Ganztagsschule
Schulstr. 5
49536 Lienen 

Kontakt

Schule:
Tel.: 05483 – 74299
Fax: 05483 – 721835
E-Mail: grundschule_lienen(at)t-online.de

OGGS:
Tel.: 05483-721826
E-Mail: oggslienen(at)gmail.com 

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